Organigramm

Drei komplementäre Glieder bilden die Hilfeleistungskette:

  • Die Notrufzentralen 112 bearbeiten die Notrufe von Bürgern in potenzieller Notlage.
  • Die Hilfeleistungszonen greifen an vorderster Linie ein, um der Bevölkerung Hilfe zu leisten.
  • Der Zivilschutz bietet eine spezialisierte Verstärkung, vor allem bei Aktionen von Feuerwehr, Polizei und Behörden.

Die Generaldirektion Zivile Sicherheit gewährleistet auf verschiedenen Ebenen das reibungslose Funktionieren der drei Glieder (operative Hilfs-/Notdienste) der Hilfeleistungskette.

Die Notrufzentralen 112 und die Einheiten des Zivilschutzes sind Einsatzdienste der Generaldirektion Zivile Sicherheit. Die Hilfeleistungszonen sind lokale Einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dennoch unterliegen sie den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit und seinen Ausführungserlassen. Die Generaldirektion (stellvertretend für den Minister des Innern) übt zudem eine Annullierungsaufsicht über alle Beschlüsse der Zonenräte und -kollegien aus. Außerdem bietet ihnen die Generaldirektion in vielen Bereichen (Finanzen, Recht, öffentliches Beschaffungswesen, Ausbildungen usw.) eine erhebliche Unterstützung.

 

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