Statut, Funktionsbeschreibungen und Bewertung der Feuerwehrleute

In Kürze werden 4 Texte über die Bewertung des Personals der Feuerwehr veröffentlicht. Sie wurden von der Arbeitsgruppe ETE des KCCE ausgearbeitet und haben die Verwaltungsverfahren beinahe vollständig durchlaufen.

Sie liegen derzeit zur Unterzeichnung vor, sodass sie anschließend zusammen veröffentlicht werden können. Vorab finden Sie diese Texte bereits auf unserer Website. Dabei geht es um Folgendes:

1. Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen

Eine Reihe von Bestimmungen über die periodische Bewertung des Personals sind im K.E. vom 19. April 2014 weiter ausgearbeitet worden. So wird bestimmt, in welchem Zeitraum die Bewertung stattfinden muss und wie bei langfristiger Abwesenheit in Bezug auf die Bewertung zu verfahren ist. Darüber hinaus wird dem Erlass auch ein Muster eines Bewertungsberichts mit fünf möglichen Ergebnissen beigefügt: "sehr gut", "gut", "ausreichend", "zu verbessern" und "ungenügend".

Auch wird darin festgelegt, dass der Bewertungszyklus der Feuerwehrleute spätestens drei Jahre nach Übertragung an die Zone beginnt. Dies bedeutet, dass das Funktions- und das (Planungs)gespräch für Zonen, die am 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufgenommen haben, vor dem 1. August 2018 stattfinden muss. 

2. Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. August 2014 über das Verwaltungsstatut des Krankenwagenpersonals der Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist

Dieser Entwurf enthält eine Bestimmung, durch die das äußerste Datum für den Start der Bewertungszyklen des Krankenwagenpersonals bis auf drei Jahre nach der Übertragung an die Zonen verschoben wird. Ferner sind die anderen Bestimmungen des Erlassentwurfs zur Abänderung des K.E. vom 19. April 2014 in Sachen Bewertung entsprechend anwendbar auf das Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist.

3. Entwurf eines Ministeriellen Erlasses zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen

Der Bewertungszyklus beginnt mit einem Funktionsgespräch, in dem die Funktionsbeschreibung des Personalmitglieds besprochen wird. Derzeit sind in der Anlage zu diesem Ministeriellen Erlass bereits 30 Funktionsbeschreibungen festgelegt worden. Pro Dienstgrad gibt es ein Basisprofil, dem jede Person dieses Dienstgrads genügen muss. Die Liste der möglichen Aufgaben, die zu den verschiedenen Kernergebnisbereichen gehören, kann jedoch individuell angepasst werden. An diese Basisprofile können einerseits administrativ-logistische Funktionsprofile und/oder andererseits operative, spezialisierte Profile gekoppelt werden.

Die Liste dieser Beschreibungen ist erschöpfend, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass sie in der Zukunft erweitert werden kann, z.B. wenn neue Schulungen für bestimmte Spezialisierungen ausgearbeitet werden.

4. Entwurf eines Rundschreibens in Bezug auf die Bewertung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen

In diesem Rundschreiben wird das das gesamte Bewertungssystem erläutert. Es wird erklärt, welche Bewertungen in den Anwendungsbereich fallen und welche nicht und die verschiedenen Etappen des Bewertungszyklus werden einzeln besprochen. So werden auch Muster für Funktionsgespräche und Gespräche über die Arbeitsweise bereitgestellt. Es wird verdeutlicht, nach welcher Methode die Bewertungen durchzuführen sind und auf das Lexikon der Kompetenzen und die Matrix der Kompetenzen verwiesen, die dem Rundschreiben beigefügt sind. Schließlich wird noch erläutert, wer wen in welchem Rahmen bewerten muss.

Aus diesen neuen Texten folgt ebenfalls, dass die Zonen eine umfassende Bewertungspolitik ausarbeiten/fortführen müssen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Bestimmung eines Verfahrenswächters
  • Bestimmung der Anzahl Bewerter
  • Bestimmung der Bewerter
  • Schulung der Bewerter
  • Organisation einer Informationsveranstaltung für das Personal
  • Ausarbeitung eines zonalen Schulungssystems für den Bewertungszyklus und die Probezeitbegleitung
  • Ausarbeitung einer zonalen Strategie mit Bezug auf Fachkenntnisse, Verfügbarkeit und körperliche Kondition
  • Eingliederung des Kompetenzmanagements in andere Etappen der Personalverwaltung (Auswahl, Laufbahnende,...)